Ersatzfüllung (GbB)

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Ausgleichszahlungen sind eine Möglichkeit, den obligatorischen Anteil der Arbeitnehmer mit Behinderungen zu erfüllen. Arbeitgeber mit mehr als 25 Arbeitnehmern sind gesetzlich verpflichtet, diese Vorschrift zu erfüllen. Diese Arbeitgeber sind verpflichtet, 4 % behinderte Menschen im Verhältnis zur Gesamtzahl ihrer Beschäftigten zu beschäftigen.
 

Der Pflichtanteil kann auf verschiedene Weise erfüllt werden:
 

  • direkte Beschäftigung von GbB
  • Durch Überweisung von Mitteln in den Staatshaushalt
  • Kauf von Dienstleistungen als Ersatzleistung

 

Die Ersatzleistung erbringen wir über unsere Tochtergesellschaft BRUCO SERVICE s.r.o.


Aufruf +420 545 213 114 
oder schreiben Sie uns obchod@bruco.cz