Ersatzfüllung (GbB)
Ausgleichszahlungen sind eine Möglichkeit, den obligatorischen Anteil der Arbeitnehmer mit Behinderungen zu erfüllen. Arbeitgeber mit mehr als 25 Arbeitnehmern sind gesetzlich verpflichtet, diese Vorschrift zu erfüllen. Diese Arbeitgeber sind verpflichtet, 4 % behinderte Menschen im Verhältnis zur Gesamtzahl ihrer Beschäftigten zu beschäftigen.
Der Pflichtanteil kann auf verschiedene Weise erfüllt werden:
- direkte Beschäftigung von GbB
- Durch Überweisung von Mitteln in den Staatshaushalt
- Kauf von Dienstleistungen als Ersatzleistung
Die Ersatzleistung erbringen wir über unsere Tochtergesellschaft BRUCO SERVICE s.r.o.